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Vertragsparteien sind: Die BATA Baumann & Heydeck GbR, Heidestraße 50, 10557 Berlin (nachfolgend BATA Bar genannt) und das im Aufnahmeantrag eingetragene Mitglied. Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, wenn die BATA Bar die Annahme des Antrags nicht innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied ablehnt. Sofern dem Antrag stellenden Mitglied während dieser Zeit eine BATA CARD ausgestellt wurde, begründet dies im Falle der Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages. Vom Mitglied bezahlte Beiträge oder Gebühren werden in diesem Fall nach Rückgabe der BATA CARD von der BATA Bar erstattet.
Die BATA CARD existiert vorerst nicht in physischer Form und dient der Legitimation der Inhaber dem Personal der BATA Bar gegenüber. Soweit der Inhaber einer BATA CARD dem Personal nicht persönlich bekannt ist, hat er sich unaufgefordert unter Nennung des Namens als BATA CARD – Inhaber erkennen zu geben, um die vertraglich festgelegten Leistungen zu erhalten. Die BATA CARD ist nur online auf der Website der BATA Bar unter www.batabar.com erhältlich.
Die Gültigkeit der BATA CARD beträgt 3 Monate ab Antragsstellung und verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht 2 Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Der Monatsbeitrag für die BATA CARD beträgt: 45,- € (35,- € für Anmeldungen vor dem 28.2.2016, 25,- € vor dem 1.6.2015) und ist bei Antragsstellung für 3 Monate im Voraus zu entrichten.
BATA CARD-Inhaber erkennen die Hausordnung der BATA Bar in der jeweils aktuellen Fassung an. Sie erhalten innerhalb der Öffnungszeiten einen personenbezogenen Rabatt auf die Billardtischmiete in Höhe von 100 %.
Spielt ein BATA CARD-Inhaber mit Nicht-BATA CARD-Inhabern, wird der Rabatt auf die Tischmiete anteilig gewährt. Bei einem Mitspieler reduziert sich die Billardtischmiete für den Nicht-BATA CARD-Inhaber z.B. auf 50 % des regulären Tarifs. Bei zwei Nicht-BATA CARD-Inhabern werden 2/3 und bei drei Nicht-BATA CARD-Inhabern 3/4 des regulären Tarifs berechnet.
Analog dazu wird bei zwei BATA CARD-Inhabern, die mit einem Nicht-BATA CARD-Inhaber spielen 1/3 und bei drei BATA CARD-Inhabern 1/ 4 des regulären Tarifs berechnet.
Die BATA Bar behält sich das Recht vor, bei Vollbelegung alle von Bata-Card-Inhabern belegten Billardtische zu räumen und anderweitig zu vermieten. Angefangene Spiele (keine Sätze und keine 14/1-Partien) können von den BATA CARD-Inhabern zu Ende gespielt werden, bevor der jeweilige Tisch geräumt werden muss. Ebenso können die Bata-Card-Inhaber das Spielen fortsetzen, wenn ab dann die reguläre Tischmiete gezahlt wird, die ohne Bata-Card anfallen würde.
Stand: März 2018
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